Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

Luca & Elvis Immobilien GmbH

Geschäftsführer: Luca Romano Krüger, Elvis Durak

Gustav-Stresemann-Ring 12-16

D-65189 Wiesbaden

Deutschland

§ 1 Regelungsgegenstand und B2B-Exklusivität

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen für sämtliche Dienstleistungen, Beratungen, Coachings, Info-Mailings, Seminare und Veranstaltungen zwischen der Luca & Elvis Immobilien GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausnahmslos an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Verträge werden ausschließlich mit der Maßgabe geschlossen, dass der Kunde die Leistungen zur Initiierung, Förderung oder zum Ausbau seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.

(3) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) wird explizit ausgeschlossen. Der Anbieter ist berechtigt, die Unternehmereigenschaft des Kunden vor oder nach Vertragsschluss prüfen zu lassen.

(4) Gegenüberstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang, Betriebszeiten und Gestaltungsrecht

(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen (z. B. in den Bereichen Unternehmensführung, Marketing, Vertrieb oder Mindset). Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Hauptvertrag.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt primär im Wege der synchronen Live-Kommunikation (z. B. via Google Meet, Zoom, Telefon oder in Präsenz). Soweit digitale Begleitmaterialien, Videos oder Plattformen zur Verfügung gestellt werden, dienen diese ausschließlich der Vorbereitung oder Ergänzung der Live-Termine. Eine Überwachung oder Kontrolle des Lernerfolgs findet nicht statt (kein Fernunterricht im Sinne des FernUSG).

(3) Es handelt sich um einen reinen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Der Anbieter schuldet eine fachgerechte Beratung, nicht jedoch das Eintreffen spezifischer wirtschaftlicher Ergebnisse, Umsätze oder Erfolge.

(4) Dem Anbieter steht hinsichtlich der konkreten inhaltlichen und methodischen Ausgestaltung der Programme ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Der Live-Support und die Sprechstunden finden an regulären Werktagen (Montag bis Freitag) innerhalb der kommunizierten Geschäftszeiten statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit vom 24. Dezember bis zum 1. Januar ist der Anbieter berechtigt, den Umfang der Live-Calls nach eigenem Ermessen zu reduzieren oder Termine zu verlegen.

§ 3 Digitale Buchung und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters im Internet, in Werbeanzeigen oder Broschüren sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.

(2) Der Vertragsschluss kann schriftlich, in Textform oder fernmündlich (per Audio- oder Video-Call) erfolgen. Bei einem fernmündlichen Vertragsschluss kommt die Vereinbarung durch übereinstimmende mündliche Erklärungen zustande.

(3) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass fernmündliche Vertragsgespräche und Video-Calls zu Nachweis-, Dokumentations- und Beweiszwecken vom Anbieter aufgezeichnet und gespeichert werden dürfen.

§ 4 Vergütung, Vorkasse und Verzug bei Ratenzahlung

(1) Es gelten die im Hauptvertrag vereinbarten Preise. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ist der Kunde vorleistungsverpflichtet. Die gesamte Vergütung wird unmittelbar mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

(3) Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen gilt: Gerät der Kunde mit einer fälligen Rate um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, die Leistungen einzustellen und die gesamte verbleibende Vergütung für die Restlaufzeit als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen des Anbieters sind dabei in Abzug zu bringen.

(4) Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug berechtigt, bestehende Accounts oder Zugänge zu Live-Calls ohne Vorankündigung temporär zu sperren (Leistungssperre), ohne dass dies den Vergütungsanspruch mindert.

§ 5 Feste Laufzeit und Stornierung von Veranstaltungen

(1) Die Verträge werden für eine feste Laufzeit geschlossen. Ein ordentliches oder vorzeitiges freies Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.

(2) Bei einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Für die Buchung von separaten Seminaren oder Events gelten bei einem Rücktritt aus wichtigem Grund folgende pauschale Stornogebühren:

  • Bis zu 6 Wochen vor Eventbeginn: 35 % der Gebühr.
  • Zwischen 6 und 3 Wochen vor Eventbeginn: 50 % der Gebühr.
  • Weniger als 3 Wochen vor Eventbeginn: 100 % der Gebühr.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 6 Schutz des Eigentums, IT-Sicherheit & Account-Sperre

(1) Alle bereitgestellten Dokumente, Videos, Leitfäden und Systeme sind geistiges Eigentum des Anbieters und urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch.

(2) Die Weitergabe von Logindaten oder Zugängen zu Plattformen an unbefugte Dritte ist strikt untersagt (Verbot von Account-Sharing). Der Zugriff durch eigene Angestellte bedarf der vorherigen Freigabe durch den Anbieter.

(3) Zur Verhinderung von Missbrauch ist der Anbieter berechtigt, Zugriffe per IP-Abgleich digital zu überwachen. Der Einsatz von Anonymisierungstechnologien (z. B. VPNs, Tor-Browser oder Proxies), die die Identität oder den Standort des Nutzers verschleiern, ist auf den Plattformen des Anbieters untersagt.

(4) Bei Verstößen gegen das Account-Sharing oder die IT-Sicherheit ist der Anbieter zur sofortigen Sperrung des Accounts berechtigt. Zudem gilt eine Vertragsstrafe von bis zu 12.500,00 EUR je Verstoß nach billigem Ermessen des Anbieters als verwirkt.

§ 7 Verhaltensregeln, Netiquette und Abwerbeverbot

(1) Der Kunde verpflichtet sich zu einem professionellen, kaufmännisch loyalen Verhalten gegenüber dem Anbieter, dessen Mitarbeitern und anderen Coaching-Teilnehmern. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Rufschädigungen oder unsachgemäße Schmähkritik werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Stört ein Kunde durch ungebührliches Verhalten den Ablauf von Programmen oder Veranstaltungen, kann er nach einmaliger Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft ausgeschlossen werden. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.

(3) Systematisches Abwerben oder die gezielte kommerzielle Akquise unter den anderen Coaching-Teilnehmern innerhalb der Programme des Anbieters ist untersagt. Teilnehmer dürfen nicht durch unaufgeforderte Angebote belästigt werden. Bei Verstößen behält sich der Anbieter den Ausschluss aus Social-Media- oder Kommunikationsgruppen vor.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung bezüglich aller internen Geschäftszahlen, Strategien und privaten Details, die von anderen Teilnehmern im Rahmen von Gruppen-Calls oder Trainings preisgegeben werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Freistellung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Materialien (z. B. Bilder, Texte, Werbeaccounts) beruhen.

§ 9 Kommunikation und Marketing-Einwilligung

(1) Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter ihn über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, SMS, Telefon, WhatsApp oder vergleichbare Messenger) kontaktieren darf, um Beratungstermine zu koordinieren oder über Angebote zu informieren.

(2) Ein Widerruf dieser Einwilligung muss per E-Mail an den Anbieter erfolgen und hat alle Kommunikationswege konkret zu benennen, die gesperrt werden sollen.

§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Anbieters (Wiesbaden). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berechtigt dies nicht zur Anfechtung des gesamten Vertrages; die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bleibt unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel am nächsten kommt.